Kampf um GaN-Technologie Neues aus dem Fall Infineon gegen Innoscience

Von Dipl.-Ing. (FH) Michael Richter 2 min Lesedauer

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Im andauernden Patentstreit zwischen Infineon und Innoscience hat Infineon mit einer einstweiligen Verfügung reagiert. Konkret ging es hier um die Präsentation bestimmter Produkte auf der Nürnberger Leistungselektronik Messe PCIM Europe.

Nachweis einer Patentverletzung: Der Patenthalter muss in der Regel nachweisen, dass das Patent gültig ist und dass die andere Partei das Patent ohne Erlaubnis genutzt hat. (Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Nachweis einer Patentverletzung: Der Patenthalter muss in der Regel nachweisen, dass das Patent gültig ist und dass die andere Partei das Patent ohne Erlaubnis genutzt hat.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Infineon erwirkte vor dem Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen Innoscience. Diese wurde kurz vor der Leistungselektronik Messe PCIM Europe in Nürnberg erwirkt. Infineon untersagte Innoscience die Ausstellung von Produkten, welche den aktuellen Patentstreit betreffen. Die Patente betreffen das Packaging von GaN-Bauelementen. Damit ist es der zweite aktive Patentstreit von Innoscience. Das amerikanische Halbleiterunternehmen EPC verklagte nämlich Innoscience ebenfalls in Bezug auf GaN-Technologie.

Infineons Perspektive

Infineon erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen Innoscience kurz vor der PCIM Europe. Es wurde versucht, die Präsentation von Produkten zu verhindern, welche vermeintlich gegen Infineons GaN-Patente verstoßen. Diese Verfügung wurde ohne Anhörung von Innoscience vom Münchener Landgericht Gericht erlassen, obwohl laut Infineon zuvor eine Verfügung in Nürnberg angedeutet wurde. Infineon gab bekannt, dass die Verfügung notwendig war, um ihre Technologie zu schützen und betont dabei nochmals die Schwere der Patentverletzungen.

Innosciences Reaktion

Innoscience hingegen weist darauf hin, dass die einstweilige Verfügung von Infineon ohne vorherige Anhörung oder Verteidigungsmöglichkeit erlassen wurde. Die Verfügung betrifft nur eine kleine Anzahl der Produkte und nicht ihre Kerntechnologien des Unternehmens. Innoscience betonte, dass sich die Verfügung lediglich auf die Ausstellung von wenigen Produkten auf der PCIM 2024 bezog. Da sich das Patent auf den US-Markt bezieht, hat die Verfügung keinerlei Auswirkung auf die Geschäftstätigkeiten in Deutschland. Innoscience bleibt zuversichtlich, dass sie erfolgreich gegen die Vorwürfe verteidigen werden. Außerdem betonten sie ihre eigene umfangreiche Patentstrategie mit über 800 Anträgen. Dies zeigt, die Innovationskraft des Unternehmens.

Zusammenfassung:

Bei der Klage, welche die österreichische Infineon-Tochter Infineon Austria vor dem US-Gericht (Northern District of California) eingereicht hat, geht es um einen kleinen Teil der in Gehäusen ausgelieferten High-Voltage-GaN-Transistoren (650-700V) von Innoscience. Die Mehrzahl der Produkte (einschließlich Transistor-Dies und Wafer, Low-Voltage-Transistoren und bestimmte Transistoren in Gehäusen) sind davon nicht betroffen. Laut Innoscience wurde das US-Patent von Infineon nicht ordnungsgemäß offengelegt. Es bezieht sich außerdem auf eine Technik, welche in früheren Patenten von Infineon bereits als Stand der Technik deklariert wurde. Inzwischen lässt sich die vollständige Klageschrift online einsehen.

Das verletzte Patent beschreibt spezifische Techniken zur Verbesserung der Leistung und Zuverlässigkeit von GaN Bauelementen, durch Packaging. Diese Technologien zielen darauf ab, die thermische Effizienz zu steigern und die elektrische Leistung zu optimieren.

Wie es weitergeht bleibt abzuwarten. Das Verfahren vor dem US-Gericht wird sich noch eine Zeit lang zeihen. Was die einstweilige Verfügung für andere Messen bedeutet bleibt ebenfalls abzuwarten.  (mr)

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