„Solarspitzen“-Gesetz beschlossen Stockt zukünftig der Ausbau der erneuerbaren Energien?

Von Dipl.-Ing. (FH) Michael Richter 2 min Lesedauer

Am 31. Januar 2025 hat der Bundestag das sogenannte „Solarspitzen“-Gesetz verabschiedet. Nun kommen auf Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) Änderungen zu. Das Ziel des Gesetzes ist es, temporäre Stromüberschüsse zu glätten. So soll auch zukünftig die Netzstabilität gewährleistet werden.

Das „Solarspitzen“-Gesetz ist beschlossen. Somit gibt es keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Das „Solarspitzen“-Gesetz ist beschlossen. Somit gibt es keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Betreiber neuer PV-Anlagen erhalten künftig keine Vergütung mehr für den Strom, den sie zu Zeiten negativer Börsenstrompreise ins Netz einspeisen. Im vergangenen Jahr gab es insgesamt 19 Tage mit negativen Strompreisen. Um finanzielle Nachteile für die Anlagenbetreiber zu minimieren, wird der Förderzeitraum von rund 20 Jahren um die entsprechenden Stunden mit negativen Preisen verlängert. Das Gesetz dazu wurde am 31. Januar 2025 vom Bundestag verabschiedet.

Einspeisebegrenzung auf 60 Prozent

Bei neuen PV-Anlagen, welche nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen werden, gilt eine vorübergehende Einspeisebegrenzung von 60 Prozent der installierten Leistung. Diese gilt, sofern keine geeignete Steuerungstechnik vorhanden ist. Mit dieser Maßnahme soll an Tagen mit besonders viel Sonnenschein vermieden werden, dass es wegen nicht kontrollierter Einspeisungen zu einer Überlastung des Netzes kommt. Mit der notwendigen Nachrüstung der Steuerungstechnik entfällt diese Begrenzung automatisch.

Erleichterte Direktvermarktung für kleinere Anlagen

Doch es entstehen auch Vorteile. Für kleinere PV-Anlagen mit einer Leistung von unter 100 Kilowattpeak (kWp) vereinfacht das Gesetz die Direktvermarktung von Solarstrom. Betreiber solcher Anlagen haben künftig die Möglichkeit, ihren Strom einfacher an der Börse zu verkaufen. Eine Verpflichtung zur Direktvermarktung entfällt. Dadurch wird es möglich, den produzierten Strom zielgerichtet zu verkaufen.

Bedeutung von Eigenverbrauch und intelligenter Vernetzung

Die neuen Regelungen zielen verstärkt auf den Eigenverbrauch des erzeugten Solarstroms ab. Betreiber von PV-Anlagen müssen in Zukunft den Strom möglichst selbst nutzen, um besonders zu profitieren. Die Speicherung und flexible Einspeisung ermöglicht dann eine hohe Ausbeute. Daher gewinnen intelligente Energiemanagementsysteme und Batteriespeicher zunehmend an Bedeutung.

Kostensteigerungen bei Smart Metern

Auch die Kosten für Smart Meter wurden geändert: Die maximalen Entgelte erhöhen sich beispielsweise um 30 Euro pro Jahr für Besitzer von PV-Anlagen, deren Leistung zwischen 2 und 15 kWp liegt. Darüber hinaus fallen jährlich 50 Euro für die Installation und den Betrieb einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt an.

Fazit

Das „Solarspitzen“-Gesetz bringt viele Änderungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen mit sich. Vor allem das Wegfallen der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen sowie die Einspeisebegrenzung ohne passende Steuerungstechnik machen Anpassungen vonseiten der Anlagenbetreiber notwendig. Mit dem erhöhten Augenmerk auf Eigenverbrauch, intelligente Vernetzung und die Möglichkeit einer vereinfachten Direktvermarktung ergeben sich allerdings auch neue Chancen, die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen zu verbessern und aktiv zur Netzstabilität beizutragen. Wie sich das Gesetz auf den weiteren Ausbau von PV-Anlagen auswirkt, bleibt abzuwarten.  (mr)

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