EnergieträgerJapan und EU bei Wasserstoff-Patenten vorn
Quelle: dpa
Lesedauer: 2 min
Wasserstoff kann Wind- und Sonnenenergie speichern und in der Industrie Öl, Kohle und Gas ersetzen. Das Europäische Patentamt und die Internationale Energieagentur sehen deutsche Konzerne sehr gut im Rennen.
Patente gelten als Gradmesser für die Innovationskraft von Standorten. Beim wichtigen Thema Wasserstoff liegen die EU und Japan laut einer Studie weit vorne.
Bei der Wasserstoff-Technologie nehmen Japan und die EU Spitzenpositionen ein. Das geht aus einer Studie des Europäischen Patentamts (EPA) und der Internationalen Energieagentur (IEA) hervor, die am Dienstag veröffentlicht wurde. EPA-Präsident António Campinos sagte: „Das Potenzial von Wasserstoff zu nutzen, ist ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050.“
Die neuen Schwergewichte bei Wasserstoffpatenten seien Unternehmen aus der Auto- und Chemiebranche, die sich schwerpunktmäßig mit Elektrolyse- und Brennstoffzellentechnologien befassten, heißt es in der Studie. Ein Elektrolyseur kann mit Strom aus Wind- und Solaranlagen Wasserstoff erzeugen und so Energie speichern. „Die innovativsten Regionen konkurrieren nun um die erste Phase der industriellen Einführung, wobei die Daten darauf hindeuten, dass Europa als Standort für Investitionen in neue Produktionskapazitäten für Elektrolyseure an Vorsprung gewinnt.“
Emissionsarme Lösungen für Wasserstofferzeugung gefragt
Wasserstoff wird heute meist mit Erdgas erzeugt. Die Innovationen verlagern sich aber „hin zu emissionsarmen Lösungen, wobei die EU und Japan an der Spitze liegen, die USA an Boden verlieren“, heißt es in der Studie. Japan sicherte sich 24 Prozent aller von 2011 bis 2020 erteilten Wasserstoffpatente, die USA 20 Prozent und Deutschland 11 Prozent. Die EU insgesamt erreichte laut EPA 24 Prozent und China 4 Prozent.
Bei den Patenten für etablierte Wasserstofftechnik lagen der französische Gasehersteller Air Liquide und sein deutsch-amerikanischer Konkurrent Linde vorn. Auch BASF, Siemens und Bosch gehören zu den weltweit führenden Anmeldern. München und das Ruhrgebiet zählen zu den zehn weltweit führenden Gebieten für Wasserstofftechnik, ebenso wie Paris. In Deutschland kommen auch aus Frankfurt, Stuttgart und Nürnberg viele Anmeldungen.
Wasserstoffanwendungen vor allem in der Autoindustrie
Die meisten Innovationen für Anwendungen gibt es in der Autoindustrie. Führende Anmelder sind japanische und koreanische Unternehmen, allen voran Toyota, Hyundai und Honda. Bei anderen Industrieanwendungen sehen EPA und IEA noch zu wenig Innovationen.
Dabei sei Wasserstoff für die Schwerindustrie, für den Fernverkehr, für Schiffe und Flugzeuge nötig. Auch in der Düngemittelproduktion gebe es kaum andere saubere Alternativen für fossile Brennstoffe, sagte IEA-Direktor Fatih Birol. Ein Lichtblick sei die Stahlproduktion: Hier stieg die Zahl der Patentanmeldungen jüngst.
(me)
(ID:49015044)
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.