Das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) erweitert die Herstellerverantwortung erheblich. Während bisher nur drei Batteriearten erfasst waren, müssen Hersteller ab 18. August 2025 für fünf Kategorien Verantwortung übernehmen.
Das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) erweitert die Herstellerverantwortung.
Besonders relevant ist die neue LV-Kategorie für E-Bikes und E-Scooter, die bisher als Industriebatterien galten. Ausländische Hersteller stehen unter besonderem Zeitdruck, da sie bis zum Stichtag zwingend einen Bevollmächtigten benennen und sich komplett neu bei der Stiftung EAR registrieren müssen.
Die Registrierungskosten steigen durch die erweiterten Kategorien, während gleichzeitig finanzielle Sicherheitsleistungen für OfH-Systeme hinterlegt werden müssen. Jeder Hersteller muss sich entweder einer Organisation für Herstellerverantwortung anschließen oder eine eigene Rücknahmelösung etablieren. Die Bearbeitungszeiten bei der Stiftung EAR von sechs bis acht Wochen verschärfen den Zeitdruck zusätzlich.
Design-Revolution: Austauschbarkeit vs. Miniaturisierung
Die verschärften Austauschbarkeits-Anforderungen ab Februar 2027 erzwingen fundamentale Designänderungen. Gerätebatterien müssen vom Endverbraucher ohne Spezialwerkzeug entnehmbar sein – eine komplette Kehrtwende nach Jahren der Miniaturisierung und Integration. Diese Anforderung kollidiert direkt mit etablierten Designprinzipien moderner Elektronikgeräte.
Wasserdichtigkeit wird zur technischen Herausforderung, da IP-Schutzklassen bei austauschbaren Designs schwerer zu erreichen sind. Die strukturelle Integrität ohne verklebte oder verlötete Akkus erfordert neue mechanische Befestigungssysteme, die zusätzlichen Bauraum beanspruchen. Gewichtsoptimierte Designs müssen gegen Reparierbarkeit abgewogen werden. Vorreiter-Unternehmen können diese Veränderungen jedoch als Differenzierungsmerkmal nutzen und modulare Plattformen für verschiedene Batterieformate entwickeln.
Kennzeichnungs-Bürokratie: Der administrative Mehraufwand
Die gestaffelten Kennzeichnungsanforderungen schaffen erheblichen Verwaltungsaufwand. Während ab August 2025 standardisierte Symbole ausreichen, folgen ab August 2026 detaillierte Kapazitäts- und Schadstoffangaben und ab Februar 2027 QR-Codes mit umfangreichen Produktinformationen. Diese QR-Codes müssen auf digitale Datenbanken verweisen, die kontinuierlich aktualisiert werden müssen.
Die Integration in bestehende PLM-Systeme erfordert erhebliche IT-Investitionen, während mehrsprachige Dokumentation für den EU-weiten Vertrieb zusätzliche Ressourcen bindet. Ab 2028 und 2031 wird die Deklaration von Rezyklatgehalten zur Pflicht, was vollständige Lieferketten-Transparenz voraussetzt und Beschaffungsstrategien fundamental verändern kann. Jede Batterie wird zum Datenträger mit lebenslangem Dokumentationsaufwand.
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(Bild: VCG)
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Lieferketten unter der Lupe: Due Diligence wird Existenzfrage
Hersteller mit Jahresumsätzen über 40 Millionen Euro müssen ab August 2025 Sorgfalts-Managementsysteme zur umwelt- und menschenrechtlichen Risikoanalyse implementieren. Dies betrifft insbesondere kritische Rohstoffe wie Kobalt, Lithium und Nickel, deren Abbau oft mit sozialen und ökologischen Problemen verbunden ist.
Die Risikoanalyse muss die gesamte Lieferkette bis zum Rohstoffabbau erfassen, was bei komplexen Elektronikprodukten eine gewaltige Aufgabe darstellt. Überwachungs- und Berichtssysteme müssen etabliert, Präventions- und Abhilfemaßnahmen dokumentiert und jährliche Behördenberichte erstellt werden. Viele Unternehmen werden europäische Lieferanten mit etablierten Standards bevorzugen und langfristige Lieferverträge zur Sicherstellung nachhaltiger Beschaffung abschließen. Investitionen in Blockchain-basierte Rückverfolgbarkeit werden zur strategischen Notwendigkeit.
Strategische Neuausrichtung: Bedrohung oder Chance?
Während viele Hersteller die neuen Anforderungen als Belastung empfinden, eröffnen sich für Vorreiter erhebliche Marktchancen. Unternehmen, die bereits heute austauschbare Designs und transparente Lieferketten etablieren, können sich als Nachhaltigkeitsführer positionieren und von der steigenden Verbrauchersensibilität profitieren. Die sofortige Neuregistrierung bei der Stiftung EAR, Vertragsverhandlungen mit OfH-Anbietern und die Benennung von Bevollmächtigten stehen ganz oben auf der Prioritätenliste.
Mittelfristig erfordern das Redesign bestehender Produktlinien, der Aufbau digitaler QR-Code-Infrastruktur und die Integration von Nachhaltigkeitskriterien in Entwicklungsprozesse erhebliche Investitionen. Langfristig jedoch dürften geschlossene Kreislaufsysteme für Batterierecycling, Investitionen in heimische Rohstoffverarbeitung und frühzeitige Übererfüllung der Standards zu nachhaltigen Wettbewerbsvorteilen führen.
Stand: 08.12.2025
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Die neuen Regelungen nivellieren zudem Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche nationale Standards und schaffen einen harmonisierten EU-Binnenmarkt. Das BattDG stellt Hersteller vor erhebliche operative Herausforderungen, bietet aber gleichzeitig die Chance zur strategischen Neupositionierung in einem wachsenden Markt für nachhaltige Elektronikprodukte. (mr)